Vordrucke für Meldebescheinigung SV bereithalten

Die elektronischen Jahres-Entgeltmeldungen an die Sozialversicherung (DEÜV-Meldegrund ’50’) erstellt das XBA Personalwesen automatisch mit dem Monatsabschluss im Januar des Folgejahres. Eine Bescheinigung über die gemeldeten Werte müssen Sie als Arbeitgeber auch Ihren Mitarbeitern aushändigen. Für Mitarbeiter, deren Beschäftigung im laufenden Jahr endet, sind ebenfalls Nachweisezu drucken. Für den Druck dieser Entgeltnachweise nach § 25 DEÜV aus dem XBA Personalwesen benötigen Sie Vordrucke.

Haben Sie noch eine ausreichende Menge an Vordrucken verfügbar? Wenn nicht, können Sie diese bei Ihrem XBA Servicepartner bestellen – am besten gleich auf Vorrat…

Die Meldebescheinigungen drucken Sie im Ordner Verdienstabrechnung > Elektronische Meldungen > DEÜV-Meldungen oder Personaldaten > Abrechnungsdaten > Meldungen zur Sozialversicherung.