SV-Rechengrößen 2018: Verordnungsentwurf liegt vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur SV-Rechengrößenverordnung 2018 vorgelegt (siehe auch www.bmas.de > Presse > Meldungen).
Die darin enthaltenen Werte für Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgröße finden Sie auch in unserer Übersicht der voraussichtlichen SV-Werte für 2018, die laufend aktualisiert wird.
Die Beitragssätze zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung bleiben voraussichtlich unverändert.