Nach dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) soll die Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung ab 2020 von 500,- Euro auf 600,- Euro im Kalenderjahr je Arbeitnehmer angehoben werden.
Nach dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) soll die Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung ab 2020 von 500,- Euro auf 600,- Euro im Kalenderjahr je Arbeitnehmer angehoben werden.