Nach dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) soll die Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung ab 2020 von 500,- Euro auf 600,- Euro im Kalenderjahr je Arbeitnehmer angehoben werden.
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Nach dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) soll die Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung ab 2020 von 500,- Euro auf 600,- Euro im Kalenderjahr je Arbeitnehmer angehoben werden.