Die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG, die Ihnen ein privat KV-/PV-versicherter Mitarbeiter vorlegt, weist den sogenannten Grundversorgungsanteil bzw. die Basisabsicherung der KV-/PV-Beiträge aus. Dieser Betrag ist beim Lohnsteuerabzug anrechenbar.
Im XBA Personalwesen erfassen Sie diesen Wert in den manuellen Angaben zum Lohnsteuerabzug im Feld anrechenbarer privater KV/PV-Beitrag.