Kurzfristige Beschäftigungen auf 4 Monate erweitert

Das Bundeskabinett hat für sv-freie, kurzfristige Beschäftigungen zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober 2021 eine Verlängerung der Höchstdauer auf vier Monate bzw. 102 Tage beschlossen. Dies soll insbesondere Probleme bei der landwirtschaftlichen Saisonarbeit während der Corona-Krise vermeiden.

Außerdem soll der Arbeitgeber zukünftig nach der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale eine automatische Rückmeldung über Vorversicherungszeiten des Beschäftigten erhalten. Damit soll das Einhalten der Zeitgrenzen unterstützt werden.