Krankenkassenwahlrecht – Änderungen 2021

Ab 01.01.2021 verbessern sich die Bedingungen für einen Krankenkassenwechsel des Arbeitnehmers/Versicherten.
Unter anderem:

  • wird die Bindungsfrist auf 12 Monate verkürzt (bisher 18)
  • Bindungsfrist gilt nur nach aktiver Wahlausübung des Versicherten, nicht nach Anmeldung durch Arbeitgeber
  • eine Kündigungserklärung des Versicherten gegenüber der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich
  • die bisherige Mitgliedsbescheinigung in Papierform an den Arbeitgeber entfällt – sie wird ersetzt durch eine elektronische Bestätigung der Mitgliedschaft.

Die elektronische Mitgliedsbestätigung wird vom XBA Personalwesen ab der aktuell ausgelieferten Version 2.21 für 2021 unterstützt und verarbeitet.