Zum letzten Mal muss in diesem Jahr – bis spätestens 16.02.2018 (!) – der Lohnnachweis für das abgelaufene Jahr auch in Papierform an die Berufsgenossenschaften gesendet werden (ggf. alternativ über Extranet möglich).
Vom nächsten Jahr an genügt dann der elektronische Lohnnachweis (eLN), der in den letzten Jahren bereits parallel zum Papiernachweis gefordert war. Die Werte für den Papier-Lohnnachweis 2017 können Sie im XBA Personalwesen daher auch aus dem eLN übernehmen:
Stammdaten > Unfallversicherung > Mitgliedsnummern > Stammdatenabfrage > elektronischer Lohnnachweis Kopfdaten > elektronischer Lohnnachweis Gefahrentarifstellen.