Höhere Grundfreibeträge im Dezember

Im Juli 2015 wurde eine Erhöhung der Grundfreibeträge und Kinderfreibeträge zum 1.1.2015 beschlossen, die bereits rückwirkend ab 1.1.2015 gilt. Der Grundfreibetrag wird dabei von bisher 8.354,- Euro auf 8.472,- Euro angehoben.

Die Umsetzung erfolgt den Vorgaben der Finanzbehörden entsprechend im Dezember 2015 für alle dann abgerechneten Mitarbeiter. Die Änderung wird vom XBA Personalwesen mit der Dezember-Abrechnung automatisch berücksichtigt (Version 2.12 und 2.13). Die daraus resultierende Steuerentlastung erfolgt dabei im Dezember 2015 – ohne rückwirkende Lohnsteuerkorrekturen ab Januar 2015.