Geburtsdatum im richtigen Format?

Bei der Neuanlage eines Mitarbeiters kommt es gelegentlich zu Fehleingaben beim Geburtsdatum. Dies kann dann dazu führen, dass kein ELStAM-Abruf möglich ist.
Bei ausländischen Mitarbeitern ist das Geburtsdatum häufig in der Schreibweise MM/TT/JJJJ dokumentiert, also mit vorangestelltem Monat. Wenn sowohl Tag als auch Monat zwischen 1 und 9 bzw. 12 liegen, kann es hier leicht zu Fehleingaben kommen. Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall über das korrekte Datum.

Doch auch den Steuerbehörden unterläuft gelegentlich dieser Fehler, mit der Folge, dass ELStAM mit dem eigentlich korrekten Geburtsdatum nicht abgerufen werden können.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall die Mitteilung über die Steuer-ID vom Mitarbeiter vorlegen – mit dem darin angegebenen Datum sollten ELStAM abgerufen werden können.