Aufgrund der kurzfristigen Änderungen des Flexirentengesetzes war es erforderlich, dass RV-pflichtige Altersvollrentner bis zum 30.06.2017 mit Personengruppe ‘101’ gemeldet werden. Zum 01.07. sollten diese Meldungen storniert und mit Personengruppe ‘120’ neu gemeldet werden. Alternativ dazu soll jetzt aber auch ein einfacherer Weg möglich sein: Abmeldung mit Personengruppe ‚101‘ zum 30.06. und Anmeldung mit ‚120‘ zum 01.07.2017. Eine Stornierung wäre dann nicht erforderlich.