Der Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zur Dynamisierung der Entgeltgrenzen von Mini- und Midijobs auf das 53- bzw. 148fache des gesetzlichen Mindestlohns steht am 19.10.2018 auf der Tagesordnung des Bundesrats.
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Der Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zur Dynamisierung der Entgeltgrenzen von Mini- und Midijobs auf das 53- bzw. 148fache des gesetzlichen Mindestlohns steht am 19.10.2018 auf der Tagesordnung des Bundesrats.