Änderungen der bAV-Förderung für Geringverdiener

Zusammen mit dem Grundrentengesetz hat der Bundesrat am 3.7.2020 auch Änderungen bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener nach § 100 EStG verabschiedet, die rückwirkend zum Jahresbeginn 2020 gelten:

  • Förderfähig sind nun Einkommen von bis zu 2.575 Euro monatlich (vorher 2.200 Euro).
  • Der maximale förderfähige Beitrag beträgt nun 960,- Euro jährlich (vorher 480,- Euro). Der maximale bAV-Förderbetrag (30 %) verdoppelt sich damit ebenfalls von 144,- Euro auf nun 288,- Euro jährlich bzw. 24 Euro monatlich.