Reform der betrieblichen Altersversorgung zum 1.1.2018

Der Bundesrat hat im Juli dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ zugestimmt. Damit ergeben sich für die betriebliche Alterversorgung zum 1.1.2018 einige Änderungen. So wird der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge an Pensionskassen oder -fonds sowie Direktversicherungen von derzeit 4% auf 8% der BBG RV West angehoben, der SV-freie Höchstbetrag bleibt aber bei 4%. Der zusätzliche steuerfreie Höchstbetrag von 1.800,- Euro entfällt. Für Geringverdiener (bis 2.200,- Euro monatlich) gibt es einen zusätzlichen Förderbetrag. Der Arbeitgeber kann zukünftig auch Tarifrenten ohne Garantien anbieten.
An der umstrittenen Doppelverbeitragung von Betriebsrenten hielt der Gesetzgeber jedoch fest.