Der Bundesrat hat im Juli dem “Betriebsrentenstärkungsgesetz” zugestimmt. Damit ergeben sich für die betriebliche Alterversorgung zum 1.1.2018 einige Änderungen. So wird der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge an Pensionskassen oder -fonds sowie Direktversicherungen von derzeit 4% auf 8% der BBG RV West angehoben, der SV-freie Höchstbetrag bleibt aber bei 4%. Der zusätzliche steuerfreie Höchstbetrag von 1.800,- Euro entfällt. Für Geringverdiener (bis 2.200,- Euro monatlich) gibt es einen zusätzlichen Förderbetrag. Der Arbeitgeber kann zukünftig auch Tarifrenten ohne Garantien anbieten.
An der umstrittenen Doppelverbeitragung von Betriebsrenten hielt der Gesetzgeber jedoch fest.