Für Auszahlungen ab 01.07.2017 wird eine geänderte Pfändungstabelle nach § 850c gelten. Nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017, die am 7. April 2017 im BGBl. 2017, S. 750 ff. veröffentlicht wurde, steigt der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) auf 1.133,80 Euro (bis 30.06.2017: 1.073,88 Euro).
Das XBA Personalwesen berücksichtigt jeweils die aktuellen Werte. Eine Übersicht (PDF) mit dem Berechnungsschema und Beispielen für die bisherigen und neuen Pfändungstabellen finden Sie in der Hilfefunktion zum Thema Pfändung.