Bescheinigungen elektronisch abgeben!
BEA heißt das neue elektronische Meldeverfahren der Bundesagentur für Arbeit – das steht für “Bescheinigungen elektronisch abgeben“. (Nicht zu verwechseln mit „rvBEA“ zur Übermittlung der Sondermeldung „57“ an die Rentenversicherung). Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit können Sie nun besonders komfortabel direkt aus dem XBA Personalwesen senden. Die neue Erweiterung XBA PW-BEA unterstützt zurzeit die drei wichtigsten Bescheinigungen:
- Arbeitsbescheinigung gemäß §312 SGB III
zur Abgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Nebeneinkommensbescheinigung gemäß §313 SGB III
zur Abgabe bei Nebeneinkommen während des Bezugs von Arbeitslosengeld - Arbeitsbescheinigung gemäß §312a SGB III
für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (auf Verlangen der Arbeitsagentur für Arbeitnehmer, die Leistungen im Ausland geltend machen)
Diese Bescheinigungen legen Sie mit XBA PW-BEA komfortabel direkt im XBA Personalwesen an und übermitteln sie elektronisch an die Arbeitsagentur.
Abrechnungs- und Stammdaten besetzt das XBA Personalwesen vor, soweit möglich. Zusätzlich erforderliche Daten erfassen Sie in übersichtlichen Dialogen direkt in den Personaldaten.
Die BEA-Meldedateien werden schließlich im gewohnten Verfahren mit dakota.ag übermittelt.
Ihr Aufwand zum Erstellen, Bearbeiten und senden der erforderlichen Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit reduziert sich mit XBA PW-BEA deutlich – Sie bleiben im XBA Personalwesen. Zudem haben Sie die erstellten Bescheinigungen im Überblick.
Fragen Sie jetzt Ihren XBA Servicepartner oder wenden Sie sich direkt an Ihre XBA Software AG!