AG-PIN der Berufsgenossenschaft

Neue elektronische Lohnnachweise für 2016

Die neuen elektronischen Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaften müssen bereits für das Jahr 2016 bis zum 16.02.2017 übermittelt werden (zusätzlich zu den Papier-Lohnnachweisen). Das elektronische Verfahren sieht einen Stammdatendienst vor: Der Arbeitgeber ruft hierüber zunächst die für ihn geltenden UV-Daten ab. Dazu identifiziert er sich mit seiner 5-stelligen PIN.

Diese PIN wird in der zweiten Jahreshälfte 2016 von den Berufsgenossenschaften den Arbeitgebern postalisch mitgeteilt.

Über den Stammdatendienst werden die für den Arbeitgeber geltenden Mitgliedsnummern und Gefahrtarifstellen übermittelt.
Das XBA Personalwesen unterstützt dieses Verfahren mit der neuen Version für 2017, die im Dezember 2016 an die Anwender ausgeliefert wird. Nach der Datenbestandsumstellung mit dieser Version – also im Dezember 2016 – muss die AG-PIN der Berufsgenossenschaft in den Betriebsstättenstammdaten erfasst werden. Ohne diese PIN ist der Monatsabschluss Dezember 2016 nicht möglich!
Bewahren Sie deshalb die PIN so auf, dass diese Anfang Dezember 2016 zur Hand ist!

Tipp: Erfassen Sie im XBA Personalwesen eine Aufgabe, in der Sie die PIN gleich nach Erhalt hinterlegen.

Weitere Hinweise zu Berufsgenossenschaften

Einige Berufsgenossenschaften ändern die Mitgliedsnummern. So werden die Mitgliedsnummern in der BG Bau und in der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe von derzeit 17 auf 20 Stellen erweitert. Gegebenenfalls erhalten Sie zusammen mit der oben genannten PIN eine entsprechende Information von Ihrer Berufsgenossenschaft.
Wichtig: Tragen Sie die neuen, ab 2017 gültigen Mitgliedsnummern erst in der Programmversion für 2017 (Dezember 2016) ein, jedoch nicht im aktuellen XBA Personalwesen 2.13 für 2016!

Gefahrtarifwechsel wird es bei der VBG, der BG Verkehr sowie der BG RCI geben.