Ab Oktober: Prüfung von SEPA-Überweisungen
Ab Oktober 2025 sind die Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung den angegebenen Namen des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber der IBAN abzugleichen. Dies soll eine verbreitete Betrugsmasche (korrekter Name, falsche Kontodaten) eindämmen. Die neue Prüfung ist besonders relevant vor dem Hintergrund der Echtzeitüberweisungen, die alle Banken ab Oktober 2025 anbieten müssen. Der Abgleich gilt auch für … Weiterlesen