Betriebsprüfung (euBP): Ende der Übergangsregelung
Im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) durch die DRV müssen seit 01.01.2025 auch Daten der Finanzbuchhaltung elektronisch übermittelt werden. Eine Übergangsregelung ermöglichte es den Arbeitgebern jedoch, sich von der elektronischen Übermittlungspflicht auf Antrag befreien zu lassen. Diese Übergangsregelung endet am 31.12.2026. Damit müssen ab dem 1. Januar 2027 auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung … Weiterlesen
