In einem aktualisierten Entwurf zum BMF-Schreiben vom 25.06.2025 wird die E-Rechnungspflicht in einigen Punkten konkretisiert. Änderungen im Entwurf unter anderem:
- E-Rechnungspflicht gilt auch, wenn der Rechnungsempfänger ein Kleinunternehmer bzw. Land- und Forstwirt ist, oder ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt.
- Empfänger, die technisch (E-Mail-Postfach) nicht in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen, haben keinen Anspruch auf alternative Rechnungsformen.
- Deutlicherer Hinweis, dass in hybriden Rechnungen (XML + PDF) der strukturierte Teil (XML) Vorrang vor dem Bildteil (PDF) hat, falls die Daten abweichen.