FAQ des BMF zur Inflationsausgleichsprämie (3.000,- Euro IAP)

Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie ist Teil des Entlastungspakets, dem der Bundesrat am 7.10.2022 zugestimmt hat. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

Arbeitgeber können (freiwillig) Sonderzahlungen bis zu insgesamt 3.000,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter leisten. Dies gilt für den Zeitraum bis zum 31.12.2024.

FAQ: Das Bundesfinanzministerium hat dazu auf seiner Website eine →Zusammenstellung häufiger Fragen zur IAP veröffentlicht.