Der Fragen-und-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums zum Thema E-Rechnungen wurde im Oktober 2025 aktualisiert:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Dabei wurden einige Punkte verdeutlicht, u.a.:
- Eine Leitweg-ID ist nur für E-Rechnungen an Behörden erforderlich
- E-Rechnungen können per E-Mail, Download, aber auch per USB-Stick übermittelt werden
- Es gibt keine Ausnahme für Barverkäufe über 250 Euro. Dies gilt auch für Geschäftsessen, Baumarkteinkäufe etc. Kassenbelege oder sonstige Rechnungen können ggf. durch nachträgliche E-Rechnungen berichtigt werden. Dazu muss dann z.B. die E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers erfragt werden
- Auf Anfrage können E-Rechnungen per ELSTER an die Finanzverwaltung eingereicht werden (Belegnachreichung, Anhang).
Zudem finden Sie dort einige weiterführende Links zum Thema, etwa zur FAQ XRechnung.
