euBP-Sachkonten kennzeichnen

Mit dem XBA Rechnungswesen, Version 2.26.1 (September 2026), können Sie im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) die geforderten Finanzbuchhaltungsdaten ausgeben und über das XISI-Meldeportal an die DRV übermitteln. Die elektronische Übermittlung ist ab dem 1. Januar 2027 Pflicht, die Befreiung auf Antrag ist dann nicht mehr möglich.

Das XBA Rechnungswesen bezieht Kassenkonten bei der euBP-Ausgabe automatisch ein. Zusätzlich sind jedoch viele Sachkonten zu berücksichtigen. Die entsprechenden Konten können Sie in Ihren Konto-Stammdaten kennzeichnen: Registerkarte Planwerte, Mengen, Texte, euBP, Checkbox bei euBP berücksichtigen.

Zusätzlich können Sie Konten aus einer Importquelle in ein euBP-Projekt übernehmen. Die Übernahme aus einer Importquelle bietet sich für die Buchungen aus der Lohn-/Entgeltabrechnung an. Hat ein Sachkonto in den Stammdaten bereits das euBP-Kennzeichen und ist auch in der Importquelle vorhanden, wird es nicht doppelt in die euBP-Kontenauswahl übernommen.

Den aktuellen Mindestumfang zu liefernder Sachkonten-Buchungen der Finanzbuchhaltung finden Sie auf der euBP-Webseite der DRV (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/elektronisch-unterstuetzte-Betriebspruefung-euBP) unter „Anlage 3 – Mindestumfang Buchungen der Finanzbuchhaltung“ als PDF-Datei.

Damit Sie bei der nächsten Betriebsprüfung optimal vorbereitet sind, kennzeichnen Sie bereits jetzt die zu berücksichtigenden Sachkonten im XBA Rechnungswesen.
Stimmen Sie dies mit Ihrem Steuerberater ab!
So sind Sie auf die nächste Betriebsprüfung vorbereitet – auch wenn diese erst in Folgejahren ansteht.