Ab Oktober 2025 sind die Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung den angegebenen Namen des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber der IBAN abzugleichen. Dies soll eine verbreitete Betrugsmasche (korrekter Name, falsche Kontodaten) eindämmen. Die neue Prüfung ist besonders relevant vor dem Hintergrund der Echtzeitüberweisungen, die alle Banken ab Oktober 2025 anbieten müssen. Der Abgleich gilt auch für neue Daueraufträge und Terminüberweisungen.
Die Autorisierungs-Ampel
Der Abgleich zwischen Empfängernamen und Kontoinhaber wird von der Bank automatisch intern vor jeder Überweisung ausgeführt. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Einreicher vor der Ausführung in Form einer Ampel angezeigt werden:
- Grün: Übereinstimmung
- Gelb: geringe Abweichungen (Tippfehler o.ä.)
- Rot: keine Übereinstimmung
Der Einreichende kann entscheiden, ob die Zahlung bei Gelb oder Rot trotzdem ausgeführt werden soll. In diesem Fall haftet er bei Falschüberweisungen, nicht die Bank.
Vorbereitung
Um Probleme oder Nachfragen wegen nicht ausgeführter Überweisungen zu vermeiden, prüfen Sie die Lieferanten-Stammdaten sowie die Stammdaten Ihres Unternehmens und ggf. Ihre Rechnungsdruckberichte.
Ihre Lieferanten:
Im XBA Rechnungswesen sind die Bankverbindungen für Ihre Lieferanten in den Kontaktdaten hinterlegt (Lieferantenkonto → Kontoinhaber → Bankverbindungen). Prüfen Sie diese Angaben. Bei Bedarf kann ein abweichender Name des Kontoinhabers erfasst werden.
Ihre Kunden:
Stellen Sie sicher, dass der auf Ihren Ausgangsrechnungen angegebene Unternehmensname und Ihr Kontoinhaber-Name übereinstimmen. Anderenfalls ergänzen Sie Ihre Rechnungen bzw. die dort angegebene Bankverbindung um den der IBAN entsprechenden Kontoinhaber.