Hinweis: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde im Mai 2017 rückwirkend zum 1.1.2017 von 150,- auf 250,- Euro angehoben!
Anforderungen an Rechnungen, die vom Finanzamt anerkannt werden, sind umfangreicher und komplizierter geworden.
Enthalten Ihre Rechnungen alle Pflichtangaben?
Hier die wichtigsten Anforderungen für Rechnungen an Unternehmen bei einem Rechnungsbetrag von mehr als 250,- Euro (siehe auch § 14 UStG):
- vollständige Namen und Anschriften des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- ggf. USt-IDnr des Leistungsempfängers (bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen oder wenn dieser die Steuer schuldet (Reverse Charge)
Hinweis: Auch in anderen Fällen – etwa bei Mietverträgen – muss die Steuernummer des Leistungsempfängers angegeben werden! - Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art/Umfang der Lieferung bzw. Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
- Netto-Entgelte je Steuersatz (bzw. steuerbefreit)
- ggf. vereinbarte Minderung (Boni, Skonti, Rabatte) sofern nicht bereits im Entgelt berücksichtigt
- bei Gutschriften die Angabe “Gutschrift”
- bei Lieferungen/Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück an Privatpersonen: Hinweis auf gesetzl. Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren
Hinweis: Alle anderen ausgestellten und erhaltenen Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden! - Umsatzsteuersätze und -beträge
(bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung oder Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Umkehr Steuerschuldnerschaft))
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250,- Euro (ab 1.1.2017, vorher 150,- Euro) gelten geringere Anforderungen:
- vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Rechnungsdatum
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfag und Art der sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Brutto) sowie
- Steuersatz