Der Bundestag hat am 18.02.2022 die Verlängerung von Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Danach werden bis zum 30.06.2022 verlängert:
- der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld
- die maximale Bezugsdauer (bis zu 28 Monate)
- die erhöhten Kug-Sätze nach 4 Monaten (70%/77%) bzw. 7 Monaten (80%/87%)
- die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld