Insolvenzgeldumlage sinkt doch zum 1.1.2022

Der gesetzlich vorgegebene Beitragssatz von 0,15% wird für das Jahr 2022 voraussichtlich auf 0,09% gesenkt (2021: 0,12%). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann diesen abweichenden Satz nach Berücksichtigung der Arbeits- und Wirtschaftslage festlegen.