Mehr Kinderkrankentage in 2021

Der Bundestag hat am 21.04.2021 erneut eine Ausweitung der Kinderkrankentage beschlossen.  

Für das Kalenderjahr 2021 können nun für jedes Kind bis zu 30 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte bis zu 60 Arbeitstage beansprucht werden (vorher 20 / 40 Tage).

Anspruch haben gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, wenn das Kind krank ist, aber auch für eine Corona-bedingte Kinderbetreuung zu Hause, sofern keine andere Person im Haushalt das Kind betreuen kann.

Im XBA Personalwesen wird Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes über das Fehlzeitkennzeichen KGK abgerechnet. Die Abrechnungsdauer ist hier technisch nicht begrenzt.