Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld in 2021
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts erhöht sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2021 auf 20 Tage pro Kind und Elternteil bzw. auf 40 Tage für Alleinerziehende. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 5. Januar. Anspruch haben gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, wenn das Kind krank ist, aber auch für eine Corona-bedingte Kinderbetreuung zu Hause, sofern … Weiterlesen