Ausblick Lohnabrechnung 2022

Das Jahr 2022 lässt in der Lohnabrechnung kein Sommerloch zum Verschnaufen. In den kommenden Monaten erwartet uns einiges an gesetzlichen Änderungen, Umstellungen und Besonderheiten.

Hier ein Ausblick auf die wichtigsten, voraussichtlichen Änderungen (ohne Gewähr):

1. Juni:
Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 2022. Die wichtigsten Änderungen:

  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags (Werbungskostenpauschbetrag) von 1.000,- Euro auf 1.200,- Euro für das Jahr 2022, also rückwirkend zum 1.1.2022
  • Erhöhung des Grundfreibetrags um 363,- Euro für 2022, also rückwirkend zum 1.1.2022
  • Vorgezogene Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer – ebenfalls rückwirkend zum 1.1.2022

1. Juli:
Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro (statt 9,82 Euro)

September (voraussichtlich):
Auszahlung der Energiepauschale von 300,- Euro über die Lohnabrechnung als Zuschuss zum Bruttolohn für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige der Steuerklassen 1 bis 5. Der ausgezahlte Betrag wird dem Arbeitgeber über die Lohnsteueranmeldung verrechnet.

1. Oktober:
Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro (statt 10,45 Euro)

1. Oktober:

  • Geringfügigkeitsgrenze (für Minijobs) wird von 450,- Euro auf 520,- Euro angehoben. Die Geringfügigkeitsgrenze wird zukünftig an den jeweiligen Mindestlohn für 10 Wochenstunden gekoppelt.
  • Der Übergangsbereich (früher „Gleitzone“) wird auf 520,- bis 1.600,- Euro ausgeweitet. Die Beitragsberechnung im Übergangsbereich wird geändert (Ausnahme: vorher bestehende Beschäftigungen mit Entgelt zwischen 450,- Euro und 520,- Euro – hier erfolgt die Beitragsberechnung (außer in der RV) nach der alten Formel.)

Zum Jahreswechsel 2022/2023 erwarten uns weitere umfassende Änderungen. Unter anderem endet dann die Parallelphase für die eAU („gelbe Zettel“), das neue elektronische eAU-Verfahren ist dann verpflichtend (für alle teilnehmenden Ärzte und Krankenhäuser). Gleiches gilt für die elektronische Betriebsprüfung (euBP).

Das XBA Personalwesen wird derzeit auf diese Änderungen vorbereitet. Unsere Anwender erhalten rechtzeitig die erforderlichen Programmänderungen per Online-Update – zusammen mit weiteren Informationen zu den Änderungen.