Ausgezeichnet ins Jahr 2008
Anfang November wurde es wieder spannend, wie jedes Jahr. Eine Prüfung ist eben immer spannend, obwohl ein positives Ergebnis, wie in den Vorjahren, auch diesmal zu erwarten war.
Die Rede ist von der Prüfung der Anwendung XBA Personalwesen durch die ITSG, zuständig für die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssystemen im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen. Software, die den strengsten Anforderungen und Prüfungsaufgaben gewachsen ist, wird mit dem ITSG-Zertifikat ausgezeichnet.
Und dieses Zertifikat liegt jetzt für das XBA Personalwesen in der Version 2.5 vor, mit der die Anwendung in das Jahr 2008 geht. Die Version wird voraussichtlich Anfang Dezember an die Kunden ausgeliefert.
Änderungen
Die neue Version enthält die bis zu diesem Zeitpunkt bekannten gesetzlichen Änderungen sowie weitere Funktionserweiterungen. Weitere Änderungen, die ggf. später noch hinzukommen, erhalten die Anwender danach wieder zeitnah über das Online-Update, das übrigens ab Version 2.5 über HTTP erfolgen kann. Hier eine erste Übersicht der wichtigsten Änderungen in Kurzform:
- Die Rechengrößen und Beitragssätze der Sozialversicherung für 2008 sind bereits enthalten (siehe unten).
- Die aktuelle ELSTER-Version (tERiC) für 2008 ist enthalten.
- Bankverbindungen: Ab 2008 soll das europäische SEPA-Zahlungsverfahren eingeführt werden. Die dazu erforderliche IBAN-Nummer wird für bestehende Bankverbindungen automatisch berechnet und kann für neue Bankverbindungen eingegeben oder berechnet werden. Die notwendige Prüfung der IBAN-Nummern wird durch einen entsprechenden Bericht untersützt.
- Für mehrere Betriebsstätten mit derselben Hausbank können Überweisungen nun in einer Clearing-Datei zusammengefasst werden.
- Neu sind zwei Optionen zu Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV-Meldesatz DSKO): Die Rückmeldung bei fehlerfreier Übertragung kann per E-Mail erfolgen. Ein Fehlerbericht kann nun ebenfalls per E-Mail übermittelt werden, alternativ zur weiterhin möglichen Papierform.
- Neuer Meldegrund '57' : Diese Entgeltmeldung wird auf Antrag des Arbeitnehmers nach Aufforderung durch die Rentenversicherung frühestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn der Altersrente oder nach Aufforderung durch das Familiengericht erstattet. Sie dient der Rentenversicherung zur Ermittlung des Rentenanspruchs. Mit dem XBA Personalwesen wird eine Lohnart geliefert, die eine solche Meldung auslöst.
- § 23c SGB IV: Für die Beurteilung der Beitragspflicht von Arbeitgeberleistungen, die während des Bezugs von Krankengeld und anderen Ersatzleistungen gezahlt werden, gilt ab 1.1.2008 eine Bagatellgrenze von 50,00 Euro. Erst wenn die beitragspflichtigen Einnahmen diese Grenze überschreiten, erfolgt die Berechnung des beitragspflichtigen Entgelts.
- Die ab 2008 geforderte Gleichstellung von Krankentagegeld aus der privaten mit Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird im XBA Personalwesen durch ein zusätzliches Kennzeichen in den Sozialversicherungsangaben der privat versicherten Mitarbeiter und die Angabe des Krankentagegelds bei der Erfassung der Fehlzeiten gewährleistet.
Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung
(Stand 14.11.2007, Angaben ohne Gewähr)
Allgemeine Beitragssätze ab 01.01.2008
Rentenversicherung: 19,9%
Arbeitslosenversicherung: 3,3%
Pflegeversicherung: 1,7% (1,95% ab 01.07.2008)
Durchschnittsbeitragssatz KV: 13,90%
"Minijobs": RV 15,00%, KV 13,00%
Bundesknappschaft: RV 26,40%
monatl. Beitragsbemessungsgrenzen ab 01.01.2008
Krankenversicherung: 3.600 Euro
Rentenversicherung: 5.300 Euro (West), 4.500 Euro (Ost)
Bundesknappschaft: 6550 Euro (West), 5550 Euro (Ost)
Bezugsgröße SV: 2.485 Euro (West), 2.100 Euro (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflicht KV): 48.150 Euro
(43.200 Euro für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)