XBA Personalwesen
Weitere Infos zum Thema
Details zur Teilnahme am Umlageverfahren und zur Erstattung der Entgelt-
fortzahlung finden Sie im Internet zum Beispiel auf den
Seiten der Minijobzentrale (Knappschaft Bahn See).
Aufwendungs- Ausgleichsgesetz / Umlage
Das AAG löste zum 1.1.2006 das Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) ab. Es regelt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Umlage U1) und die Mutterschafts-
aufwendungen (Umlage U2).

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt die Erstattung von Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber z.B. für Fehlzeiten aufgrund von Krankheit geleistet hat.
Voraussetzung für eine Erstattung ist die Teilnahme am Umlageverfahren "U1" nach dem AAG.
Mit dem XBA Personalwesen in der aktuellen Version können Sie den Erstattungsantrag direkt aus der Anwendung drucken. Die entsprechenden Werte werden von der Anwendung voreingestellt.
Damit die Anwendung die Daten für den Erstattungsantrag korrekt ermitteln kann, müssen die Fehlzeiten entsprechend abgerechnet werden. Bei Zeitlohnempfängern ist dies in der Regel einfach, da Sie zur Abrechnung der Lohnfortzahlung ohnehin einen variablen Bezug mit der Anzahl der Fehlstunden erfassen.
Fehlzeit mit Folgen
Bei Gehalts- oder Monatslohnempfängern erfassen Sie dagegen in der Regel nur die Fehlzeit. Der im weitergezahlten Gehalt oder Monatslohn enthaltene Betrag der Lohnfortzahlung ist der Anwendung nicht bekannt. Der Betrag der Lohnfortzahlung muss also zusätzlich abgerechnet und der feste Bezug entsprechend gekürzt werden.
Dieser Betrag kann übrigens auf verschiedene Weise ermittelt werden, zum Beispiel mit einem Durchschnittsstundenlohn oder Tagessatz.
Dank der Verknüpfungsmöglichkeit von Fehlzeitkennzeichen und Folgelohnarten wird aber auch diese Berechnung im XBA Personalwesen weitgehend automatisiert.
Erstattungsantrag drucken
Bleibt für Sie nur noch, den Erstattungsantrag zu erstellen und zu drucken. Hier können die voreingestellten Angaben geändert bzw. ergänzt werden. Einige Krankenkassen (zurzeit BKK) fordern zum Beispiel die zusätzliche Angabe des Arbeitergeber-SV-Anteils.
Auch eine Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und der Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot nach §11 MuSchG können Sie hier beantragen.

(05.02.2007)