XBA Personalwesen
Lohnartmodelle / Folgelohnarten
Ein Lohnartmodell entsteht durch die Verknüpfung von Lohnarten. Die aufrufende Lohnart übergibt der "Folgelohnart" bestimmte Werte, die von dieser weiter berechnet und ggf. an andere Folgelohnarten übergeben werden.
Ist so ein Modell einmal eingerichtet, hat es für den Anwender viele Vorteile. In der Regel braucht nur eine Lohnart (als variabler oder fester Bezug) erfasst zu werden, die verknüpften Lohnarten werden bei der Abrechnung ganz automatisch aufgerufen.
Der größte Vorteil von Lohnartmodellen liegt aber darin, dass damit fast immer auch komplizierteste Abrechnungsfälle abgebildet werden können. Und dass jeder Anwender ein Lohnartmodell auf seine Anforderungen, zum Beispiel einen Tarifvertrag, abstimmen kann.
Folgelohnart-Verknüpfungen waren mit dem XBA Personalwesen schon immer möglich und werden auch für manche Standardfälle "intern" verwendet - oft vom Anwender unbemerkt.
Das XBA Personalwesen bietet in der neuen Version zwei neue, komfortable Lohnartmodelle für die Abrechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFN-Zuschläge) und Job-Tickets.
Darüberhinaus gibt es neue Funktionen, die den Umgang mit Lohnartmodellen vereinfachen.
SFN-Zuschläge

Mit der Abrechnung von SFN-Zuschlägen hatten unsere Entwickler eine harte Nuss zu knacken. Denn hier ist eine Vielzahl von Regelungen zu beachten, um den steuerfreien und den, ggf. davon abweichenden, SV-freien Anteil der Zuschläge korrekt abzurechnen.
Das Ergebnis sind 5 Lohnartmodelle, eines für jede Zuschlagsart: Nachtzuschlag I (25%), Nachtzuschlag II (40%), Sonntagszuschlag (50%), Feiertagszuschlag I (125%) und Feiertagszuschlag II (150%). Weitere Lohnarten und Summenspeicher waren erforderlich, um den (fiktiven) Stundengrundlohn zu ermitteln.
SFN-Zuschläge sind damit nun einfach abzurechnen. Auch wenn Zuschläge in abweichender Höhe gezahlt werden, zum Beispiel 35% statt 25% für die Zeit von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr, lässt sich das Lohnartmodell schnell anpassen bzw. erweitern.
Unsere Anwender erhalten ein ausführliches Infoblatt zum Thema "Lohnartmodell für SFN-Zuschläge".
Job-Tickets
Ein weiteres Lohnartmodell unterstützt die Abrechnung von so genannten "Job-Tickets". Hintergrund: die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Jobtickets kann nicht mehr in voller Höhe pauschal versteuert werden. Wie bei der Abrechnung von Firmenwagen ist auch bei Job-Tickets eine Pauschalierung nur noch für den Teil möglich, der 20 KM (Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte) übersteigt.
Zur Abrechnung von Jobtickets mit Pauschalversteuerung rechnen Sie nun einfach den Betrag und die Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte über eine Lohnart ab. Das Lohnartmodell rechnet daraus automatisch den pauschalierbaren und den steuer- und SV-pflichtigen Anteil ab.
Neue Funktion: Lohnartdiagramm
Sie sehen, mit Lohnartmodellen lässt sich fast alles machen. Damit diese Möglichkeiten bei Bedarf einfacher für individuelle Lohnartmodelle genutzt werden können, bietet das XBA Personalwesen nun eine Diagrammdarstellung. Sie zeigt alle "Verzweigungen" eines Lohnartmodells. Einzelne Lohnarten können direkt aus diesem Diagramm geöffnet werden.

(04.12.2006)