Weitere Infos im Internet
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum Thema Altersteilzeit
Für Altersteilzeitbeschäftigungen, die ab dem 01.07.2004 beginnen, gelten einige neue Regelungen.
Unter anderem dient als Berechnungsgrundlage für die Bruttoaufstockung und die Aufstockung des RV-Beitrags nun das so genannte "Regelarbeitsentgelt". Dies ist das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit ohne Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Das Regelarbeitsentgelt ersetzt damit für die neuen Altersteilzeitbeschäftigungen das bisher maßgebliche (fiktive) Vollzeitentgelt.

Altersteilzeitbeschäftigungen, die vor
dem 01.07.2004 begonnen haben, werden weiterhin nach altem Recht abgerechnet. Mit dem XBA
Personalwesen können beide Regelungen abgerechnet werden. Entscheidend ist der
Beginn der Altersteilzeit.
Die abgerechneten Werte aus der Altersteilzeit werden im Lohnkonto ausgewiesen. Dazu gehören auch die "erstattungsfähigen Arbeitgeberbeiträge".
Die Verwaltung des Arbeitszeitkontos kann wie bisher über die Wertguthaben-Funktion des XBA Personalwesens erfolgen.