XBA Personalwesen
Vorab eine gute Nachricht: Das XBA Personalwesen wurde im November 2008 von der ITSG geprüft und wie in den Vorjahren mit dem ITSG-Zertifikat für die Version 2.6 ausgezeichnet.
Hintergrund: Die ITSG ist zuständig für die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssystemen im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen. Nur Software, die den strengsten Anforderungen und Prüfungsaufgaben gewachsen ist, wird mit dem ITSG-Zertifikat ausgezeichnet.
Die schlechte Nachricht: Das Jahr 2009 und damit auch der bevorstehende Jahreswechsel haben es in sich! Auf die Lohnabrechner kommen einige Änderungen zu. Besonders "schwerwiegend" sind hier die Einführung des Gesundheitsfonds mit einheitlichem Beitragssatz in der Krankenversicherung sowie die elektronischen Meldungen für Berufsgenossenschaften und Rentenkammer. In einigen Branchen müssen zudem Sofortmeldungen vor Beschäftigungsbeginn übemittelt werden. Weitere Änderungen siehe unten.
Noch eine gute Nachricht für XBA Anwender: Das XBA Personalwesen 2.6.0 für 2009 ist auf diese Änderungen nach dem derzeitigen Informationsstand vorbereitet und wird voraussichtlich schon in der ersten Dezemberhälfte an alle Anwender ausgeliefert. Dazu gibt es detaillierte Informationen zum Jahreswechsel. So kann nichts mehr schiefgehen.
Änderungen
Die neue Version enthält die bis zu diesem Zeitpunkt bekannten gesetzlichen Änderungen sowie weitere Funktionserweiterungen. Weitere Änderungen, die ggf. später noch hinzukommen, erhalten die Anwender danach wieder zeitnah über das Online-Update. Hier eine Übersicht der betroffenen Anwendungsbereiche in Stichworten, ausführliche Informationen finden Sie im Infoblatt zum Jahreswechsel:
Rechengrößen und Beitragssätze 2009:
(Stand 01.12.2008, Angaben ohne Gewähr)
Allgemeine Beitragssätze ab 01.01.2009
Krankenversicherung (allgemein): 15,5% (AN:8,2%, AG:7,3%)
Krankenversicherung (ermäßigt): 14,9% (AN: 7,9%, AG:7,0%)
Krankenversicherung (erhöht): entfällt
Rentenversicherung: 19,9%
Arbeitslosenversicherung: 2,8%
Pflegeversicherung: 1,95%
PV Kinderlosen-Zusatzbeitrag: 0,25%
Insolvenzgeldumlage: 0,1%
"Minijobs": RV 15,00%, KV 13,00%, Pauschalsteuer 2,0%
RV Bundesknappschaft : 26,40%
monatl. Beitragsbemessungsgrenzen ab 01.01.2009
Kranken- / Pflegeversicherung: 3.675 Euro
Renten- / Arbeitslosenversicherung: 5.400 Euro (West), 4.550 Euro (Ost)
Bundesknappschaft: 6650 Euro (West), 5600 Euro (Ost)
Bezugsgröße SV: 2.520 Euro (West), 2.135 Euro (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflicht KV): 48.600 Euro
(Stand: 02.12.2008)