XBA Rechnungswesen: Basiszins, Verzugszinsen, Mahnverfahren   Drucken  

Das XBA Rechnungswesen kann Verzugszinsen für die Offenen Posten berechnen und in der Mahnung ausweisen. Dabei werden die Offenen Posten sowie Teilzahlungen anteilig berücksichtigt. In den Stammdaten des Mahnverfahrens geben Sie den geltenden Zinssatz an, für einzelne Mahnstufen kann dann die Verzugszinsenberechnung aktiviert bzw. deaktiviert werden.

Verbraucher oder Geschäftskunde?

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt und von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht.

01. Juli 2010: Basiszinssatz unverändert

Vom 01.07.2010 bis 31.12.2010 gilt, wie im vorhergehenden Halbjahr, ein Basiszinssatz von 0,12 %. Daraus ergeben sich folgende Verzugszinsen:
für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 5,12 % (Basiszins + 5 %)
für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 % (Basiszins + 8 %)

Im XBA Rechnungswesen ist ein Standard-Mahnverfahren mitgeliefert. Richten Sie für die Verzugszinsenberechnung am besten einfach zwei zusätzliche Mahnverfahren ein, zum Beispiel:
"Mahnung_Endverbraucher" (mit z.Zt. 5,12 % Verzugszinsen)
"Mahnung_Geschäftskunden" (mit z.Zt. 8,12 % Verzugszinsen)

Aktualisieren Sie die Zinssätze jeweils zum 1. Januar und 1. Juli.

Den jeweils aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf dieser Seite, aber auch im Internet (siehe oben rechts). Dort sind auch die Basiszinssätze zurückliegender Zeiträume aufgeführt.