Urteil des BVerfG zur Pendlerpauschale
Auswirkungen auf Firmenwagen und Jobtickets
Die Kürzung der Entfernungspauschale wurde vom BVerfG am 9.12.2008 für verfassungswidrig erklärt. Damit ist das Thema zwar nicht endgültig abgeschlossen, aber es gilt bis auf Weiteres wieder die Regelung von 2006. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können demnach rückwirkend zum 01.01.2007 vom ersten Entfernungskilometer an als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die Korrektur der Einkommensteuerbescheide mit einer entsprechenden Rückzahlung erfolgt ggf. automatisch, sofern die ersten 20 Kilometer in der Steuererklärung für 2007 angegeben worden sind. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass sie ggf. ihre individuelle Steuererklärung für 2007 korrigieren können, falls Entfernungen bis 20 Kilometer darin nicht angegeben worden sind.
Folgen für die Abrechnung von Firmenwagen (1%-Regelung) und Jobtickets.
Die Steuer-Pauschalierung und damit SV-Freistellung der Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte war für die ersten 20 Kilometer nach der jetzt "gekippten" Regelung nicht möglich. Das betrifft den geldwerten Vorteil bei der Nutzung eines Firmenwagens für den Weg zur Arbeitsstätte. Außerdem sind die so genannten "Jobtickets" für öffentliche Verkehrsmittel betroffen. Durch das aktuelle Urteil des BVerfG entfällt also rückwirkend die Kürzung der Pauschalierung mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Lohnabrechnung:
2007
Für das Abrechnungsjahr 2007 sind keine rückwirkenden Korrekturen seitens des Arbeitgebers möglich, weil es bereits steuerlich abgeschlossen ist.
2008
Für die noch aktiven Mitarbeiter kann rückwirkend ab Januar 2008 eine Korrektur erfolgen, solange das Jahr 2008 in der Lohnabrechnung nicht steuerlich abgeschlossen ist, also im Dezember 2008 oder ggf. noch im Januar 2009.
Der geldwerte Vorteil bei Firmenwagen (1% Regelung) sowie bei Jobtickets (Fahrtkostenzuschüssen) kann ab dem 1. Entfernungskilometer pauschal versteuert werden und ist in dem Fall sozialversicherungsfrei. Eine solche Korrektur führt in der Regel zu einer Erstattung/Verrechnung gezahlter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie einer Nachzahlung der entsprechenden Pauschalsteuer für den Arbeitgeber oder, bei Abwälzung, für den Arbeitnehmer.
Hinweis: Die Spitzenverbände der Sozialversicherung weisen in einer Stellungnahme vom 12.12.2008 darauf hin, dass eine "unrechtmäßige Beitragszahlung" nur dann vorliegt, "wenn mit Zustimmung des Betriebsstättenfinanzamtes eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG für zurückliegende Beschäftigungszeiträume tatsächlich erfolgt." Damit sei "nach erfolgter zulässiger Pauschalbesteuerung [...] ein Erstattungsanspruch auch für zurückliegende Beschäftigungszeiträume grundsätzlich gegeben."
Vor einer rückwirkenden Korrekturabrechnung prüfen Sie deshalb unbedingt, ob die Bedingungen für eine rückwirkende Pauschalbesteuerung im Einzelfall tatsächlich erfüllt sind!
Grundsätzlich ist eine Verrechnung der Erstattungsansprüche möglich, sofern der Arbeitnehmer zwischenzeitlich keine "entgeltabhängigen Leistungen", wie zum Beispiel Krankengeld, aus der Sozialversicherung erhalten hat. In diesen Fällen ist ein Erstattungsantrag erforderlich. Beachten Sie, dass die Erstattung für Zeiträume bis 31.12.2008 in 2009 nicht im laufenden, sondern im Korrekturbeitragsnachweis für 2008 ausgewiesen wird. Dies ist wegen der Abgrenzung zum Gesundheitsfond notwendig.
Hinweis: Für 2008, sofern Sie als Arbeitgeber keine Rückrechnung ab Januar 2008 durchführen, und für 2007 generell kann der Arbeitnehmer die ggf. individuell versteuerten geldwerten Vorteile für die ersten 20 Kilometer noch in seiner Einkommenssteuererklärung durch eine abzugsfähige Entfernungspauschale ersetzen.
2009
Ab Januar 2009 kann die Pauschalierung des geldwerten Vorteils für Firmenwagen und Job-Tickets ab dem ersten Entfernungskilometer erfolgen. Diese Leistungen gehören damit dann nicht zum beitragspflichtigen Entgelt.
Eine neue Lösung zur Entfernungspauschale will der Gesetzgeber frühestens mit Wirkung ab 2010 finden.
Umsetzung im XBA Personalwesen
Anwender des XBA Personalwesens können das Urteil des BVerfG einfach umsetzen. Firmenwagen und Jobtickets rechnet das XBA Personalwesen über mitgelieferte Folgelohnartmodelle ab. Darin sind jeweils eigene Folgelohnarten zum Abzug der ersten 20 Kilometer enthalten. Die Zuordnung dieser Folgelohnarten muss durch ein Endedatum begrenzt werden. Dieses Endedatum ist, wie oben erläutert, entweder der 31.12.2007 oder der 31.12.2008. Wird als Endedatum der 31.12.2007 angegeben, sollte anschließend für die aktiven Mitarbeiter eine Korrekturabrechnung ab Januar 2008 erfolgen. Für das Auslösen dieser Neuberechnung wird mit dem aktuellen Online-Update eine Lohnart ausgeliefert, die im ersten Monat (z.B. Januar 2008) einmal als variabler Bezug für die betroffenen Mitarbeiter erfasst werden muss. Ausführliche Informationen entnehmen Sie dem Infoblatt zu diesem Thema.
(Stand 12.12.2008. Angaben ohne Gewähr. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Steuerberater oder das zuständige Betriebsstättenfinanzamt!)